Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
QS24.TV AG
Frauenfelderstrasse 84
8570 Weinfelden
(im Folgenden „Verlag" oder „Autor" genannt)
und
[Name des Co-Autors]
[Adresse, Kontaktangaben]
(im Folgenden „Co-Autor" genannt).
Zusammen werden die genannten Parteien künftig als die „Vertragspartner" bezeichnet.
Der Verlag QS24.TV AG ist ein erfahrenes und auf die Veröffentlichung von Büchern im Gesundheits- und Expertenbereich spezialisiertes Unternehmen. Ziel des vorliegenden Vertrags ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem Verlag und dem Co-Autor zu regeln.
Der Co-Autor, ein Experte im Fachgebiet [Fachgebiet des Co-Autors], möchte sein Wissen und seine Erfahrungen in Zusammenarbeit mit dem Verlag in Form eines Buches veröffentlichen. Beide Parteien streben eine professionelle und transparente Zusammenarbeit an, die den unternehmerischen Erfolg und die hohe Qualität des Werkes sicherstellt.
Der vorliegende Vertrag regelt die folgenden grundlegenden Aspekte der Zusammenarbeit:
Gegenstand dieses Vertrages ist die gemeinsame Erstellung und Veröffentlichung eines Buches, das auf dem Fachwissen des Co-Autors basiert. Arbeitstitel: [Vorläufiger Titel des Buches].
Der Umfang des Buches wird auf ca. [xx] Seiten festgelegt. Eine Toleranz von bis zu 10% zusätzlicher Seiten wird nicht extra berechnet.
Neben dem Hauptwerk werden außerdem folgende Zusatzmaterialien erstellt:
Der Co-Autor beauftragt den Verlag, das Werk zu schreiben. Die Kapitelstruktur und die inhaltliche Gestaltung obliegen dem Autor, wobei die zentralen Themen und Schwerpunkte mit dem Co-Autor abgestimmt werden.
Es wird gemeinsam vereinbart, dass das Ziel des Werkes darin besteht, Sachinformationen, wissenschaftliche Erkenntnisse, persönliche Eindrücke, Beobachtungen und praktische Empfehlungen didaktisch aufzubereiten und für eine breite Zielgruppe verständlich darzustellen.
Der Verlag verpflichtet sich, den Co-Autor durch folgende umfangreiche Leistungen umfassend zu unterstützen, um das Buch professionell zu produzieren und zu vermarkten:
Der Co-Autor verpflichtet sich, den Autor innerhalb guter Zusammenarbeit und so zeitnah wie möglich mit allen notwendigen Informationen, Dokumenten, Daten, Fachwissen und persönlichen Aspekten zu unterstützen, die für die Erstellung des Buches erforderlich sind.
Erforderliche Daten oder Informationen sollen unaufgefordert und rechtzeitig bereitgestellt werden, insbesondere wenn der Co-Autor explizit darum gebeten wird (z. B. Lebenslauf, Inhalte über Zoom-Gespräche oder andere Interviews).
Nach der Übergabe des Manuskriptes oder Layouts hat der Co-Autor vier Wochen Zeit, die Inhalte zu prüfen und Rückmeldungen oder Änderungswünsche vorzulegen. Spätere Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte der Co-Autor die Prüfung nicht innerhalb der Frist vornehmen, gilt die Druckfreigabe als erteilt.
Die Gesamtkosten für die Buchproduktion belaufen sich auf CHF [Betrag einsetzen].
1. Rate: CHF [Betrag einsetzen], fällig bei Unterzeichnung des Vertrags.
2. Rate: CHF [Betrag einsetzen], fällig bei Fertigstellung des Manuskripts.
3. Rate: CHF [Betrag einsetzen], fällig bei Abschluss der Druckvorbereitungen.
Bei Zahlungsverzug des Co-Autors wird die Arbeit an dem Buchprojekt ausgesetzt, bis die Zahlungen vollständig beglichen sind. Dies verlängert ggf. die vereinbarten Liefertermine.
Bereits geleistete Zahlungen können bei Vertragskündigung durch den Co-Autor nicht erstattet werden.
Der Verlag erhält mit Vertragsbeginn das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht, das Werk in allen derzeit bekannten und zukünftigen Formaten zu publizieren, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Kosten erhält der Co-Autor ein nicht-ausschließliches Vertriebsrecht. Details zur Verteilung von Erlösen sind im Kommissionsmodell (Anhang B) festgelegt.
Der Autor verpflichtet sich, Bildmaterial oder andere grafische Inhalte, die nicht rechtlich durch den Co-Autor freigegeben wurden, nur unter Einhaltung von Lizenzbestimmungen zu verwenden.
Die Einnahmen aus dem Buchverkauf werden wie folgt aufgeteilt:
Erlöse aus Zusatzmaterialien wie dem E-Book oder Booklet fallen unter den gleichen Verteilungsschlüssel.
Der Co-Autor haftet für die Korrektheit seiner bereitgestellten Daten und Texte und stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen.
Der Autor übernimmt keine Haftung für Vermögens-, Personen- oder Sachschäden, die sich aus der Anwendung der im Buch enthaltenen Informationen ergeben.
Der Autor verpflichtet sich, über seine Beteiligung an dem Werk Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, es erfolgt eine schriftliche Ausnahme durch den Co-Autor.
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
Er hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Verlags in Weinfelden, Schweiz.
Änderungen am Vertrag bedürfen der Schriftform.
Ort, Datum: ______________________
Unterschriften:
QS24.TV AG | Co-Autor
________________________ | ________________________
Gesamtkosten: CHF [Gesamtbetrag]
Die oben aufgeführten Anhänge A bis H sind integraler Bestandteil des Hauptvertrages. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragspartner.
Ort, Datum: ______________________
QS24.TV AG: ______________________
Co-Autor: ______________________
Diese Anhänge können nach Bedarf angepasst und mit konkreten Zahlen, Beträgen und zusätzlichen Bestimmungen ergänzt werden. Sie bilden zusammen mit dem Hauptvertrag die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien.
Der Co-Autor beauftragt den Autor / Verlag, ein Buch zum Thema „xxx" zu schreiben. Das Buch hat einen Seitenumfang von ca. xx Seiten. Mehrseiten von bis zu 10 Prozent werden nicht zusätzlich berechnet. Darüber hinaus wird ein E-Book mit rund 30 Seiten und ein Booklet (Inhalt vom E-Book) mit rund 30 Seiten erstellt. In der Gestaltung der Kapitel ist der Autor frei in seiner Entscheidung. Er wird jedoch folgende Themen im Buch berücksichtigen:
Die Copyright-Rechte bleiben mit der Bezahlung der letzten Abschlagsrechnung beim Verlag und Autor. Danach kann der Autor über das Skript uneingeschränkt verfügen. Der CO Autor erhält das Vertriebsrecht, welches er aber nicht alleinig besitzt und die Kommission im Anhang geregelt ist.
Der Autor verpflichtet sich, dass sein Werk nicht Rechte Dritter verletzt, bzw. verletzen wird. Er ist allein berechtigt, über das Urheberrecht an dem Werk zu verfügen. Für evtl. Bildvorlagen besorgt der Autor / Verlag eine Reproduktionserlaubnis über eine Bildagentur. Eigene Bilder des Co-Autors können ebenfalls verwendet werden, soweit dem Autor hier die Bildrechte nachgewiesen werden.
Der Autor verpflichtet sich, die Textseiten bis zum xx dem Co-Autor übergeben zu übergeben, sodass es im xx gedruckt werden kann. Die Einhaltung der Liefertermine ist nur möglich, wenn der Co-Autor den Autor bestmöglich und zeitnah unterstützt. Das Buch soll möglichst viele persönliche Inhalte des Co-Autors beinhalten. Dafür benötigt der Autor vom Co-Autor Informationen, Daten, Fakten sowie Persönliches (ggf. übermittelt durch Interview, Zoomcall oder Telefonate. Diese sollten im besten Fall unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Auch können Unterlagen, die der Co-Autor zur Verfügung stellt, verwendet werden. Sollte der Co-Autor, aus welchen Gründen auch immer, nicht rechtzeitig zuarbeiten können oder angeforderte Informationen zurückhalten, haftet der Autor nicht für die Einhaltung der Liefertermine. Gleiches gilt, wenn die Freigabe der abgelieferten Texte nicht vom Co-Autor zeitnah freigegeben wurde. Insofern sind die oben genannten Termine Richtwerte, die, das ist das Bestreben aller Beteiligten, eingehalten werden sollen.
Entwurf für